Unsere
Bürogemeinschaft besteht seit Juni 1996 ununterbrochen und wir sind in der Anwaltschaft
Oldenburg als Rechtsanwältinnen seit dieser Zeit für Sie tätig. Der gemeinsame Schwerpunkt unserer
Tätigkeit lag bisher im Familienrecht, in dem von uns beiden jahrelang im Rahmen
der Fachanwaltschaft gearbeitet wurde und zudem im Erbrecht als einem unserer
wichtigsten Arbeitsschwerpunkte. Frau Kollegin Ute Bünnemann hat ihre Rechtsanwaltschaft
im Frühjahr dieses Jahres für unbestimmte Zeit ruhend gestellt, um sich eine berufliche
Auszeit zu gönnen. Frau Bünnemann steht der Kanzlei jedoch auch weiterhin beratend
zur Seite.
Meine weiteren Schwerpunkte liegen im Arbeitsrecht sowie im Verkehrsrecht, das ebenfalls seit vielen Jahren zu meiner Tätigkeit zählt. Die Fachanwaltschaft im Familienrecht besteht nun seit 15 Jahren und wird von mir in regelmäßigen Fortbildungen auf den aktuellsten Stand gehalten. Die ständige und fortschreitend immer zügiger sich entwickelnde Rechtsentwicklung wäre auch ohne regelmäßiges Fortbilden in allen Arbeitsschwerpunkten nicht denkbar. Meine Zugehörigkeit zu den Arbeitsgemeinschaften Erbrecht und Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereines sorgen für einen permanenten fachlichen Austausch.
Die weitere Zugehörigkeit zum Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständige Wirtschaft e.V. (DASV) wie auch bei dem Deutschen Anwaltsverein (DAV) unterstützt mich hierbei ebenfalls. Neben den regelmäßigen Fortbildungen sorgt auch eine seit über Jahre hin ausgearbeitete Vernetzung mit anderen Fachkompetenzen dafür, im Interesse der Mandantschaft alle Kompetenzen zusammen zu tragen, um eine gute Lösung der anstehenden Problematik zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang arbeite ich seit Jahren mit Sachverständigen zur Vermögensbewertung und steuerlichen Einordnung professionell zusammen, um Ihnen, wenn möglich, einen kostenprächtigen Rechtsstreit zu ersparen.
Von Beginn des Mandates bis zu dessen Abschluss leiste ich eine Rechtsbetreuung
durch eine Hand. Im Familienrecht insbesondere in den Bereichen Trennung
und Scheidung, das heißt auch der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes, Kindes- und
Ehegattenunterhaltes, Vermögensauseinandersetzungen und insbesondere Gestaltung
von Eheverträgen …
Auch im Arbeitsrecht liegen meine Schwerpunkte in der Vertretung im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens, aber auch im Abschluss eines Arbeitsvertrages, bei dessen Gestaltung sowie der Abwicklung von Arbeitsverhältnisses vor allen Arbeitsgerichten. Bei verkehrsrechtlichen Problemen nehme ich Ihre Interessen wahr, suche für Sie nach Ihrer Lösung, z.B. der Rückabwicklung eines PKW-Kaufvertrages, der Unfallregulierung, der Geltendmachtung von materiellen und immateriellen Ansprüchen gegenüber den Haftpflichtversicherern.
Um mit Ihnen eine zeitnahe Lösung Ihrer Problematik erarbeiten zu können, vereinbaren Sie bitte mit meinen Mitarbeiterinnen einen Beratungstermin, den Sie auch kurzfristig erhalten werden. Sollten Sie aus Gründen Ihrer Gesundheit bzw. fortgeschrittenen Alters an einem persönlichen Besuch in der Ulmenstraße 32 gehindert sein, vereinbaren Sie gerne einen Haustermin. Sind Sie stark in Ihrer Arbeit eingespannt und daher tagsüber gehinert einen Termin in der Kanzlei wahrzunehmen,biete ich Ihnen auch gerne einen späteren Beratungstermin nach 17.30 Uhr. Fragen Sie meine Mitarbeiterinnen!
Sie finden unser Büro in der Ulmenstraße 32 in Oldenburg-Osternburg,
5 Gehminuten vom Stadtzentrum und den Gerichten entfernt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ursula Rohr
Ute Bünnemann
Viktoria Jungnickel
Lucca